Bausteine · 07
Abrechnung
Rechnungen aus Stunden, Lohnexport, Schnittstellen
Pilot gebaut; §13b und E-Rechnung fehlen
2,20 €je Arbeitsplatz und Monat, netto
Wofür er da ist
Aus freigegebenen Stunden wird ein Rechnungsentwurf, aus Regie- und Pauschalpositionen eine Rechnung, und je Person und Monat eine Stundenliste für den Lohn.
Der Entwurf trägt keine Nummer. Sie entsteht erst beim Stellen — wer sie schon am Entwurf vergibt, reißt beim ersten verworfenen Entwurf eine Lücke in eine Reihe, die nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG lückenlos sein muss. Und vor dem Stellen laufen die Pflichtangaben durch: fehlt eine, geht die Rechnung nicht hinaus, sondern kommt mit Norm und Feld zurück.
Den strukturierten Datensatz nach EN 16931 bauen wir selbst — mit den Pflichtangaben im Datensatz und nicht nur im Bild, und mit den Fällen, die auf dem Bau zählen: Steuerschuld beim Empfänger, Kleinunternehmer, gemischte Positionen. Der ganze Weg steht unter Wie eine Rechnung entsteht.
Was drin ist
- Rechnungsentwurf aus freigegebenen Stunden
- Regie- und Pauschalpositionen, Nachträge
- Lohnexport als Stundenliste je Person und Monat
- DATEV (LODAS und Lohn und Gehalt), Lexware Office, sevdesk
- Personio und Sage als Stammdatenabgleich
- Offene-Posten-Blick je Projekt
Was hier noch nicht geht
Zwei Schritte fehlen bei der E-Rechnung. Der Datensatz wird heute als eigene Datei verschickt; die Verpackung im PDF bauen wir noch. Und er ist bisher nur durch unsere eigene Kontrolle gelaufen, nicht durch den kostenlosen Prüfdienst der öffentlichen Verwaltung — das muss vor dem ersten Kundenbetrieb passieren, nicht danach.
Und die Rechnung kennt den Bau noch nicht ganz. Das Formular führt einen Steuersatz je Rechnung; die Umkehr der Steuerschuld nach § 13b UStG erkennt die Prüfung und der Datensatz bildet sie ab, das Eingabeformular noch nicht. Ebenso fehlen kumulative Abschlagsrechnungen nach § 632a BGB und VOB/B sowie das Aufmaß. Für Betriebe im Bauhauptgewerbe gilt: Lohnabrechnung, Baulohn und die SOKA-Meldung machen wir nicht, und die Urlaubslogik rechnet nach dem allgemeinen Kalenderjahr statt nach dem Urlaubskassenverfahren (ULAK).