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Kernlot Das Betriebssystem für den Bau

Aufzeichnungspflicht

Der Zoll ruft nicht vorher an.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft unangemeldet, auf der Baustelle, und sie befragt die Leute einzeln. Eine Liste, die im Büro liegt, nützt in diesem Moment nichts.

Die Frage, die dann kommt, ist einfach: Wie lange brauchen Sie, um für jeden Mann Beginn, Ende und Pausen der letzten zwei Jahre vorzulegen?

Was verlangt wird

Das Baugewerbe steht ausdrücklich in der Branchenliste des § 2a SchwarzArbG, an die § 17 MiLoG anknüpft. Es gibt dort keine Ausnahme nach Betriebsgröße: der Dreimannbetrieb ist genauso erfasst wie der mit vierzig Leuten.

Pflichtgilt abWas sie verlangtWas Kernlot tut
E-Rechnung empfangen
§ 14 UStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes
01.01.2025Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer, auch wer nur steuerfreie Umsätze hat. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür; eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Quelle: BMF, FAQ zur E-Rechnung, abgerufen am 14.08.2026

teilweise

XML-Rechnungen werden angenommen und abgelegt. Das Auslesen der Beträge aus dem XML statt aus dem Bild ist noch nicht gebaut.

E-Rechnung ausstellen, erste Stufe
§ 14 UStG, Übergangsregelung
01.01.2027Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss im B2B E-Rechnungen ausstellen. Darunter bleibt Papier oder PDF bis Ende 2027 zulässig — PDF allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers.

Quelle: IHK Region Stuttgart, abgerufen am 14.08.2026

teilweise

Kernlot erzeugt das XML nach EN 16931 selbst. Die Verpackung als PDF/A-3 und der Lauf durch den amtlichen Validator fehlen noch.

E-Rechnung ausstellen, alle
§ 14 UStG
01.01.2028Ab dann gilt die Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze. Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV), Fahrausweise und Leistungen an Privatkunden; Kleinunternehmer müssen nach § 34a UStDV nicht ausstellen, wohl aber empfangen.

Quelle: BMF, FAQ zur E-Rechnung, abgerufen am 14.08.2026

teilweise

Dasselbe: das XML steht, Verpackung und amtliche Prüfung fehlen.

Das XML ist das Original
GoBD, BMF-Schreiben vom 15.10.2025
01.01.2025Der strukturierte Teil einer E-Rechnung ist unversehrt in seiner ursprünglichen Form aufzubewahren — ein PDF-Ausdruck genügt nicht. Bei Hybridformaten wie ZUGFeRD ist das XML führend, nicht das Bild.

Quelle: Haufe zum BMF-Schreiben vom 15.10.2025, abgerufen am 14.08.2026

deckt Kernlot ab

Das erzeugte XML wird gespeichert, nicht nur die Druckansicht.

Aufbewahrung
§ 147 AO, § 14b UStG i. d. F. des BEG IV
01.01.2025Buchungsbelege und Rechnungen sind seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre aufzubewahren statt zehn. Bei zehn Jahren bleiben Jahresabschlüsse, Inventare, Handelsbücher — und die Verfahrensdokumentation.

Quelle: Haufe zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, abgerufen am 14.08.2026

teilweise

Alles liegt in einer Datei, die der Betrieb selbst kopieren kann. Eine revisionssichere Ablage mit Schreibschutz ist das nicht.

Arbeitszeit aufzeichnen
§ 17 MiLoG i. V. m. § 2a SchwarzArbG
seit 2015Im Baugewerbe sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen — spätestens am siebten Tag danach, aufzubewahren mindestens zwei Jahre und auf Verlangen am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten. Bußgeld bis 30.000 €.

Quelle: § 17 MiLoG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.08.2026

deckt Kernlot ab

Beginn, Ende und Pausen werden beim Stempeln erfasst, jede Änderung steht im Protokoll. Der Export als Zollmappe fehlt noch.

Zeiterfassung als System
BAG, Beschluss vom 13.09.2022 — 1 ABR 22/21
13.09.2022Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in unionsrechtskonformer Auslegung verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Die angekündigte Neufassung des Arbeitszeitgesetzes ist bislang ein Entwurf und kein geltendes Recht.

Quelle: BMAS, Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung, abgerufen am 14.08.2026

deckt Kernlot ab

Die Erfassung läuft in der App und im Browser, nicht auf Zuruf.

Ruhezeit und Höchstarbeitszeit
§§ 3, 5 ArbZG
seit 1994Werktäglich höchstens acht Stunden, verlängerbar auf zehn, und danach elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Ein Einsatzplan, der das verletzt, ist kein Planungsfehler, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Quelle: § 5 ArbZG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.08.2026

deckt Kernlot ab

Kernlot prüft die gestempelten Zeiten gegen §§ 3, 4, 5 und 9 ArbZG und meldet Verstöße — geurteilt wird nicht, gemeldet schon.

Rechnung an Privatkunden am Grundstück
§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 9 UStG
seit 2004Bei steuerpflichtigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück besteht Rechnungspflicht binnen sechs Monaten auch gegenüber Privatpersonen — und auf der Rechnung muss der Hinweis stehen, dass der private Empfänger sie zwei Jahre aufbewahren muss. Verstöße kosten bis 5.000 € beziehungsweise bis 500 €.

Quelle: § 14 UStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.08.2026

deckt Kernlot ab

Die Rechnungsprüfung verlangt bei Grundstücksleistungen an Private den Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht und nennt die Sechsmonatsfrist.

Bauleistungen: Steuerschuld beim Empfänger
§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, Hinweispflicht § 14a Abs. 5 UStG
seit 2004Erbringt ein Betrieb Bauleistungen an einen Auftraggeber, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet dieser die Umsatzsteuer. Die Rechnung wird netto gestellt und trägt den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“; Nachweis ist die Bescheinigung USt 1 TG.

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen, abgerufen am 14.08.2026

deckt Kernlot ab

Am Kunden steht, ob er selbst Bauleistungen erbringt; die Freistellungsbescheinigung USt 1 TG hat ein Ablaufdatum. Die Rechnung geht dann ohne Steuer und mit Pflichthinweis hinaus — ein versehentlicher Steuerausweis wird abgefangen.

Bauabzugsteuer
§ 48 EStG, Freistellung § 48b EStG
seit 2002Der Auftraggeber einer Bauleistung behält 15 % des Rechnungsbetrags ein und führt sie ans Finanzamt ab — es sei denn, es liegt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Bagatellgrenze 5.000 € im Kalenderjahr je Leistendem.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, abgerufen am 14.08.2026

teilweise

Die eigene Freistellungsbescheinigung nach § 48b liegt mit Ablaufdatum im Betrieb; 60 Tage vorher warnt das Managerblatt und nennt, von wie viel offener Forderung 15 % einbehalten würden. Nicht abgebildet ist die andere Richtung: Sind Sie selbst der Auftraggeber eines Nachunternehmers, müssen Sie einbehalten und anmelden — das bleibt beim Steuerberater.

Offenlegung beim KI-Telefonassistenten
Art. 50 KI-Verordnung (EU) 2024/1689
02.08.2026Wer mit einem KI-System spricht, muss das zu Beginn der ersten Interaktion erfahren. Für aufgezeichnete Gespräche kommt § 201 StGB hinzu: Die Vertraulichkeit des Wortes ist strafrechtlich geschützt, und ein Hinweis, dem niemand widerspricht, ist keine Einwilligung.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, EUR-Lex, abgerufen am 14.08.2026

deckt Kernlot ab

Die Ansage, dass hier eine Maschine spricht, steht am Anfang jedes Gesprächs und ist nicht abschaltbar.

Warum das kein Papierkram ist

Ein Betrieb kann diese Pflicht schlecht selbst kontrollieren. Ob der Vorarbeiter seine Stunden richtig notiert hat, sieht der Chef erst, wenn es zu spät ist — und der Dienstplan genügt ausdrücklich nicht, gefordert sind die tatsächlichen Zeiten.

Deshalb stempelt in Kernlot jeder selbst, dort wo er steht: auf dem Telefon oder im Browser, mit Baustellenbezug, Pausen getrennt. Die Zeit entsteht, während gearbeitet wird, und nicht abends aus dem Gedächtnis.

Den Ausdruck für die Prüfung bauen wir gerade. Gemeint ist die Mappe, die auf Knopfdruck je Mitarbeiter und Zeitraum die Zeitnachweise, die Belehrung nach § 2a SchwarzArbG und die Einsatzhistorie in einem PDF liefert — offline abrufbar, weil auf der Baustelle selten Netz ist. Heute lassen sich die Zeiten je Person und Zeitraum ausgeben, aber nicht als fertiges Paket. Das ist der nächste Schritt und der Grund, warum wir Pilotbetriebe suchen.

Was daran noch hängt

Wer Zeiten erfasst, erfasst Daten über Menschen. Der Ort beim Stempeln bleibt bei uns ein Urteil — „am Objekt“, „in der Nähe“, „abweichend“ — und nie eine Koordinate; ohne Einwilligung wird er verworfen, der Widerruf wirkt rückwirkend, und nach 90 Tagen ist er fort. Die Arbeitszeiten selbst bleiben, weil § 16 Abs. 2 ArbZG sie zwei Jahre nachweisbar verlangt. Zwei Pflichten, die sich nicht widersprechen, wenn man sie trennt.

Mehr dazu auf der Seite Daten und Sicherheit.