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Kernlot Das Betriebssystem für den Bau

Der Angelpunkt

An der Rechnung läuft alles zusammen.

Stunden, Projekt, Material, Beleg, Steuer, Frist — an jedem anderen Punkt kann man nachbessern. Eine Rechnung, die hinaus ist, holt man nicht zurück, und eine falsche kostet Geld oder Ärger mit dem Finanzamt.

Darum prüft Kernlot sie, bevor sie hinausgeht — und stellt sie nicht, wenn eine Pflichtangabe fehlt. Nicht als Hinweis, den man wegklickt, sondern als Weigerung mit Begründung und Norm.

Der Weg

01

Stunden

Genommen wird nur, was freigegeben und noch nicht abgerechnet ist. Je Person eine Position, mit Menge, Satz und Summe.

02

Entwurf — ohne Nummer

Der Entwurf trägt bewusst keine Rechnungsnummer. Wer sie schon hier vergibt, reißt beim ersten verworfenen Entwurf eine Lücke in eine Reihe, die lückenlos sein muss.

03

Prüfung

Vor dem Stellen laufen die Regeln: Pflichtangaben, Rechenprobe, Sonderfälle am Bau. Jeder Befund nennt die Norm und das Feld.

04

Gestellt

Erst jetzt entsteht die Nummer — fortlaufend, und die Datenbank lässt dieselbe kein zweites Mal zu. Die Stunden gelten als abgerechnet, der Vorgang steht in der Akte.

Was geprüft wird

Die zehn Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, dazu eine Rechenprobe (Netto plus Steuer muss den Bruttobetrag ergeben, und der Steuerbetrag muss zum Satz passen) — und die Fälle, an denen es im Handwerk hängt:

FallWas giltWenn es fehlt
Leistung am Grundstück,
Kunde ist privat
Rechnungspflicht binnen sechs Monaten, dazu der Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Empfängers Bußgeld bis 5.000 € beziehungsweise bis 500 € (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG)
Bauleistung an einen
bauleistenden Unternehmer
Netto ohne Steuer, Pflichthinweis auf die Steuerschuld des Empfängers, gültige Bescheinigung USt 1 TG Ausgewiesene Steuer wird geschuldet (§ 14c UStG), auch wenn sie versehentlich dasteht
Kleinbetrag
bis 250 € brutto
Empfänger und Steuerbetrag dürfen fehlen, der Steuersatz nicht unnötige Rückfragen (§ 33 UStDV)
Kleinunternehmer
§ 19 UStG
keine Steuer, dafür der Hinweis auf die Regelung ausgewiesene Steuer wird geschuldet

Die Regeln stehen an einer Stelle im Programm, ohne Datenbank drumherum, und werden bei jeder Änderung gegen vierundzwanzig Fälle nachgerechnet — vom fehlenden Leistungsdatum bis zur abgelaufenen Freistellungsbescheinigung. Eine Prüfung, die niemand prüft, ist eine Meinung.

Warum wir die Rechnung nicht selbst verschicken

Wer Rechnungen ausstellt, übernimmt mehr als ein Formular: die Unveränderbarkeit nach § 146 Abs. 4 AO, die Archivierung über acht Jahre, den Zugriff für den Prüfer — und die Pflege des E-Rechnungsformats über jede künftige Fassung hinweg. Das hört nach dem Start nicht auf.

Diesen Teil geben wir bewusst ab. Kernlot kennt den Auftrag und entscheidet den Inhalt; die Form entsteht dort, wo Ihre Buchhaltung ohnehin liegt. Was das praktisch heißt, steht unter Schnittstellen und E-Rechnung.

Was heute noch fehlt: Das Rechnungsformular kennt nur einen Steuersatz je Rechnung und keine Umkehr der Steuerschuld nach § 13b UStG — die Prüfung erkennt den Fall, das Formular kann ihn noch nicht abbilden. Ebenso fehlen kumulative Abschlagsrechnungen nach § 632a BGB und VOB/B, das Aufmaß und die Übergabe an ein Baulohnsystem. Und wir erzeugen keine E-Rechnung selbst: XRechnung und ZUGFeRD entstehen beim Buchhaltungsprogramm.